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Ehemaliger BGH-Richter wirft Versicherungen Verschleppung vor |
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Geschrieben von: TN
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Die deutschen Versicherungen sabotieren eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diesen Vorwurf erhebt der frühere BGH-Richter Wolfgang Römer in der Zeit. „Tausende Versicherungsnehmer warten auf Grundsatzentscheidungen“, sagte Römer, der sich von 2001 bis 2008 auch als Ombudsmann der Versicherungswirtschaft um Kundenbeschwerden kümmerte. Das höchste deutsche Zivilgericht könne aber keine entsprechenden Urteile fällen, obwohl viele Fälle dort landeten.
Die Richter sind gesetzlich verpflichtet, mit den streitenden Parteien ein Rechtsgespräch zu führen. Wenn die Versicherungen dabei erkennen, dass sie den Prozess verlieren werden, geben sie regelmäßig klein bei, wie Römer kritisierte. „Sie müssen dann zwar in dem jeweiligen Einzelfall zahlen, vermeiden aber so, dass der BGH ein Urteil fällen kann“, klagte Römer. Andere Versicherungskunden, die ähnlichen Ärger hätten, müssten ihr Recht selbst einklagen. Römer fordert den Gesetzgeber auf, dieser juristischen Praxis der Versicherungen einen Riegel vorzuschieben. Ungeklärte Streitpunkte seien zum Beispiel die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, die Höhe von Stornokosten oder die Frage, ob Krankenversicherungen die Kosten von Lasik-Augenoperationen tragen müssen. (TN) |